Hallo und herzlich willkommen!

 

Wir freuen uns, euch unseren Verein und unsere Aktivitäten vorstellen zu dürfen. Dabei erfahrt ihr

 > was uns an diesem Hobby fasziniert,

 > welche Trecker wir fahren und

 > was wir sonst noch so machen.

Wenn wir euch ein wenig neugierig gemacht haben und ihr mehr über unser Hobby erfahren wollt, laden wir euch gerne zu unseren Clubversammlungen ein.

Wir treffen uns in der Regel an jedem 2. Mittwoch im Monat um 19.30 Uhr im Backhaus des Heimathofs in Leopoldshöhe. 

Ein eigener Trecker ist dabei überhaupt keine Voraussetzung - einfach mal reinschnuppern und sich dann entscheiden!  

 

Satzung der Treckerfreunde Leopoldshöhe e.V.

aktuelle Version / beschlossen in der Sitzung am 05.02.2025

 

 

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

1. Der Verein führt den Namen „Treckerfreunde Leopoldshöhe". Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lemgo eingetragen worden und führt den Zusatz „e.V."

2. Der Verein hält seinen Sitz in Leopoldshöhe.

3.Das Geschäftsjahr des Vereins ist das jeweilige Kalenderjahr.

 

§ 2 Vereinszweck

1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege von Kulturwerken des landwirtschaftlichen Brauchtums, insbesondere die Restaurierung, Erhaltung, Pflege und Ausstellung von historischer, erhaltenswerter Landtechnik. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Wirkungsweise historischer Landtechnik erforscht und diese einer breiten Öffentlichkeit durch Ausstellungen und Vorführungen zugänglich gemacht werden.

 2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

 

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person sowie jede juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über seine Annahme entscheidet der Vorstand.

3. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich Beschwerde eingelegt werden, über die Mitgliederversammlung anlässlich der nächsten ordentlichen Zusammenkunft entscheidet. Die

Beschwerdeentscheidung ist schriftlich abzufassen und ordnungsgemäß zuzustellen. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet 

  • mit dem Tod (natürliche Person), oder der Auflösung (juristische Person) des Mitglieds
  • durch Austritt
  • durch Ausschluss aus dem Verein.

2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes mit Wirkung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres

3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es

 trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedbeitrages in Verzug gerät, 

 in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.

4. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand hat dem betroffenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung den Ausschließungsantrag mit Begründung in Abschrift zu übersenden. Eine schriftliche Stellungnahme des betroffenen Mitgliedes ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen.

5. Der Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied durch den Vorstand schriftlich mitgeteilt und mit Zugang dieser Mitteilung wirksam.

6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Anteil am  Vereinsvermögen.

 

§ 5 Mitgliedsbeiträge

1. Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung jeweils mit Wirkung für das laufende Geschäftsjahr entscheidet.

2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

 

§ 6 Organe

1.Organe des Vereins sind 

- der Vorstand

- die Mitgliederversammlung.

2.Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane (Verwaltungsrat; Beirat; etc.) beschließen und diesen Aufgabengebiete zur alleinigen Wahrnehmung zuweisen.

3.Der Vorstand kann Personen bestimmen, die gewisse Aufgabenbereiche übernehmen. (z.B. zu organisatorischen Zwecken etc.)

 

§ 7 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:

  • der/dem ersten Vorsitzenden 
  • der/dem zweiten Vorsitzenden
  • der/dem Schriftführer/in 
  •  der/dem Schatzmeister/in
  • und bis zu 5 Beisitzern

2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den geschäftsführenden Vorstand vertreten. 

Dieser besteht aus

  •  der/dem ersten Vorsitzenden
  • Der/dem zweiten Vorsitzenden
  • der/dem Schatzmeister/in

3. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins erfolgt durch 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands. 

4.Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. Sollte ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand austreten oder sein Amt aus sonstigen Gründen dauerhaft nicht wahrnehmen, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

5. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung grundsätzlich für die Dauer von 2 Jahren, vom Tage ihrer Wahl angerechnet, gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. In der Mitgliederversammlung mit ungerader Jahreszahl werden der erste Vorsitzende und der Kassenwart gewählt. Die Wahlen zu allen übrigen Ämtern erfolgen in den Jahren mit gerader Jahreszahl.

6.Alle Vorstandsämter sind ehrenamtlich wahrzunehmen.

 

§ 8 Amtsführung des Vorstandes

1. Der Vorstand führt den Verein in allen Angelegenheiten nach den Vorgaben dieser Satzung, sowie den Weisungen der Mitgliederversammlung.

2. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von der/dem ersten

Vorsitzenden, ersatzweise von der/dem zweiten Vorsitzenden unter Einhaltung einer

Einberufungsfrist von mindestens drei Tagen schriftlich oder fernmündlich einberufen werden.

3. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht.

4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder, darunter zumindest der geschäftsführende Vorstand, anwesend sind.

5. Bei der Beschlussfassung des Vorstandes entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Leiters/in der Vorstandssitzung.

6. Die Vorstandssitzung leitet die/der erste Vorsitzende, ersatzweise die/der zweite Vorsitzende. Die Beschlüsse des Vorstandes sind schriftlich zu dokumentieren und von der/dem Sitzungsleiter/in zu unterzeichnen.

7. Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließende Regelung dokumentieren.

 

§ 9 Mitgliederversammlung

1.Die Angelegenheiten des Vereines werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet.

2. Die Mitgliederversammlung ist zumindest einmal im Jahr, möglichst im I Quartal sowie in jedem Fall dann einzuberufen, wenn 20 Prozent der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe der Mitgliederversammlung verlangt. 

3. Die Einberufung obliegt dem Vorstand. Sie hat unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen         durch schriftliche Benachrichtigung per einfachen Brief oder elektronische Übermittlung unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Werktag.

 

§ 10 Tagesordnung

Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Jedes Mitglied kann bis zu spätestens einer Woche vor dem Tage der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. Die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sind vom Versammlungsleiter zu Beginn der Mitgliederversammlung bekannt zu geben. Über die Aufnahme der jeweils gestellten Anträge in die Tagesordnung beschließt die Mitgliederversammlung.

 

§ 11 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.Sie muss einberufen werden,             wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 20 Prozent aller Mitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt wird. Für außerordentliche Mitgliederversammlungen gelten vorstehende Vorschriften entsprechend.

 

§ 12 Kassenprüfer

1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfende, die nicht Mitglieder des Vorstands sind, für die Dauer von zwei Jahren. Dabei wird jeweils ein/eine Kassenprüfende/r in geraden und    ein/eine Kassenprüfende/r in ungeraden Jahren gewählt. Bei einer Wahl kann somit nur einer der beiden Kassenprüfenden wiedergewählt werden. 

2. Die Kassenprüfenden überprüfen am Ende eines jeden Geschäftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung und erstatten Bericht in der nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung.

 

§ 13 Beschlüsse und Wahlen

1. Die Wahlen zum Vorstand sowie auch die Bestimmung der Kassenprüfenden erfolgt nach der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben.

2. Die Wahlen der ersten und zweiten, Vorsitzenden und des Schatzmeisters erfolgen in geheimer Abstimmung.

3. Die Wahlen für Kassenprüfer, Schriftführer und Beisitzer können nach Handabstimmung    erfolgen.

4. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen, welche vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 

§ 14 Ehrenmitglieder/ Ehrenvorsitzende

Der Vorstand der Treckerfreunde Leopoldshöhe e.V. kann Mitglieder, die sich um den Verein, seinen Zweck und Ziel besonders verdient gemacht haben, auf Vorschlag der Mitgliederversammlung in den erweiterten Vorstand mit beratender Stimme berufen.

 

§ 15 Datenschutz/Persönlichkeitsrechte 

1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungsgeräten (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Vor- und Nachname, Postanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort), Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobilfunk), E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Aufnahme-/Eintrittsdatum etc. 

2. Im Zusammenhang mit seinem Vereinsbetrieb und sonstigen   Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seinen Vereinsmitteilungen ggf. einer Festschrift sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.     Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand des Vereins der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage. 

 3. Mitgliederlisten können als Datei oder in gedruckter Form an Vereinsmitglieder zur Wahrnehmung entsprechender Aufgaben herausgegeben werden. Dabei verpflichtet sich das Mitglied ausdrücklich die personenbezogenen Daten nicht an Dritte herauszugeben und nur zu vereinsinternen Zwecken zu nutzen. 

 4. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder des Vereins der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende, Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

 

§ 16 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Die Beschlussfassung zur Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln aller anwesenden Mitglieder.

2. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, wird der Verein nach Abfassung des Auflösungsbeschlusses durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigt liquidiert.

3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks soll das Vermögen des Vereins der Gemeinde Leopoldshöhe zufließen, die es unmittelbar gemeinnützigen Zwecke zukommen lässt.

 

§ 17 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung beruht auf dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.02.2025 und tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

 

Leopoldshöhe, den 08.02.2025

 

 

gez. Oortman, Schriftführer

gez. Schemmel, Vorsitzender

 

  

 

 

 

AKTUELLES    -    AKTUELLES    

28
SEPT
2025

Kartoffel- & Dreschfest begeistert Besucher erneut

 Gemeinsam haben die Leopoldshöher Treckerfreunde und der Heimatverein auch dieses Jahr das Kartoffel- und Dreschfest organisiert. Die malerische Kulisse des Heimathofes mit den historischen Gebäuden, der großen Obstbaumwiese und dem angrenzenden Acker der Treckerfreunde bot den passenden Rahmen. Mehr als 800 Gäste bewunderten das imposante Spektrum alter Traktoren und historischer Landmaschinen – ein authentischer Einblick in die traditionelle Landwirtschaft.

Theodor Steiling sorgte mit seinen Mitmach-Aktionen für spannende Einblicke in die Produktion unserer Lebensmittel. Unter dem Motto „Vom Korn zum Brot“ stand dabei auch die Wertschätzung unserer Nahrungsmittel im Fokus.

Wie in den Vorjahren nutzten viele Familien das großzügige Angebot, Kartoffeln selbst aufzusammeln – gegen einen kleinen Obolus – und füllten Taschen und Körbe mit Vorratskammer-Ware für zuhause.

Höhepunkte des Tages waren die historische Dreschmaschine, mit der die "Spreu vom Weizen" getrennt wurde, sowie der 75 Jahre alte LANZ D 8516 mit einem 2-Schar-Prinz-Pflug, der den zuvor abgeernteten Acker wieder für die Aussaat der Zwischenfrucht vorbereitete – ein beeindruckendes Zeugnis technischer Geschichte, fachlicher Leidenschaft und anhaltender Zuverlässigkeit!

Wir danken allen Gästen, Mitwirkenden und Helfern für eine gelungene Veranstaltung und freuen uns auf das nächste Kartoffel- & Dreschfest.

27
Aug 
2025

Erntezeit auf dem "Lernort-Kartoffel-Acker"

Nach monatelanger Pflege und Beobachtung war es endlich so weit: Die Kinder der Kita „Kleine Strolche“ haben gemeinsam mit den Treckerfreunden ihre selbst angebauten Kartoffeln geerntet.

Das Projekt „Lernort-Kartoffel-Acker“, wurde im Frühjahr von den Treckerfreunden ins Leben gerufen. Das Ziel war es, den Kindern einen spielerischen Einblick in die Landwirtschaft und die Herkunft unserer Lebensmittel zu geben. Mit Begeisterung halfen die jungen Gärtnerinnen und Gärtner bereits beim Einsetzen der Pflanzkartoffeln und beobachteten anschließend gespannt das Wachstum der Pflanzen.

Dabei gab es auch eine erste Herausforderung zu meistern: Als der Kartoffelkäfer die Pflanzen bedrohte, halfen die Kinder tatkräftig mit, die Schädlinge zu entfernen. Ihr Einsatz zahlte sich aus, und die Kartoffeln konnten sich prächtig entwickeln.

Nun war die Freude groß, als die reifen Knollen aus der Erde geholt wurden. Mit Eifer sammelten die Kinder die bis zu 18 Kartoffeln pro Pflanze in ihre Tüten und nahmen stolz ihre eigene Ernte mit nach Hause.

Angesichts des großen Erfolgs und der Begeisterung aller Beteiligten haben die Treckerfreunde und die Kita „Kleine Strolche“ beschlossen, das Projekt im nächsten Jahr fortzusetzen. Dann heißt es wieder: Ab auf den Acker!

 

11. August 2025

Das lange Warten hat sich doch noch gelohnt......!

Lange haben wir gebangt, doch nun war es endlich  so weit: Nach dem verregneten Juli und August konnten wir endlich die diesjährige Getreideernte einholen. Bei bestem Wetter wurde der Weizen am 11. August mit dem Mähbinder gemäht.  Die trockenen Bunde konnte sofort verladen werden und witterungssicher untergestellt werden.

Am 28. September geht es dann weiter, wenn wir anlässlich unseres Kartoffel- und Dreschfestes die "Spreu vom Weizen trennen". Wir freuen uns darauf, die Ernte 2025 dann mit Ihnen abzuschließen

Ein besonderer Dank gilt unseren Helfern, die wieder unermüdlich im Einsatz waren!

25
JUN
2025

Neues Projekt „Lernort Kartoffel-Acker“: Kinder erleben Landwirtschaft hautnah

Die Treckerfreunde Leopoldshöhe eV haben gemeinsam mit der Kita „Kleine Strolche“ ein spannendes Bildungsprojekt gestartet, das Kindern einen einzigartigen Einblick in die Welt der Landwirtschaft und die Herkunft unserer Lebensmittel bietet. Unter dem Titel „Lernort Kartoffel-Acker“ lernen die angehenden Schulkinder, wo die Kartoffeln, die täglich auf unseren Tellern landen, herkommen.

Auf einem liebevoll vorbereiteten Ackerfeld pflanzten die Kinder im Rahmen des ersten Projekttages Saatkartoffeln und erlebten hautnah, wie aus kleinen Knollen große Pflanzen wachsen. Nach etwa acht Wochen konnten die Kinder beim zweiten Projekttag die ersten grünen Blätter und die Entwicklung der Kartoffelpflanzen bestaunen. Dabei entdeckten sie auch Wildkräuter und lernten, wie wichtig es ist, Schädlinge wie den Kartoffelkäfer zu entfernen, um eine reiche Ernte zu sichern.

Besonders spannend war das erste Aufgraben einer Kartoffelpflanze: Die Kinder zählten insgesamt 16 kleine Kartoffeln, die in den letzten Wochen gewachsen waren. Das Projekt endet im September mit dem großen Kartoffelfest, bei dem die Kinder ihre Ernte gemeinsam feiern und die Früchte ihrer Arbeit ernten können.

„Dieses Projekt ist eine großartige Gelegenheit für Kinder, die Natur und die Landwirtschaft aus erster Hand zu erleben und zu verstehen, wo unsere Lebensmittel herkommen“, freuen sich die Projektkoordinatoren Steffi Becker, Kita „Kleine Strolche“ und Gerhard Schemmel, Vorsitzender Treckerfreunde. „Wir sind überzeugt, dass die Kinder praxisorientiert eine Menge lernen und dabei viel Spaß haben werden.“

Das Projekt „Lernort Kartoffel-Acker“ zeigt, wie wichtig praktische Erfahrungen für die frühkindliche Bildung sind und fördert das Bewusstsein für nachhaltige Landwirtschaft.

 

 

 

 

Treckerfreunde beteiligen sich am "Frühjahrsputz" in der Gemeinde!

Die alljährliche Müllsammelaktion im Frühjahr hat in Leopoldshöhe schon eine besondere Tradition. Viele Vereine, Gruppen und Einzelpersonen beteiligen sich an der Gemeinschaftsaktion. Wie in den Vorjahren, waren auch diesmal wieder die Treckerfreunde mit einer Gruppe dabei. Der Fund des Tages war sichrlich ein Flachbildfernseher, der mühsam unter einem Reisighaufen versteckt, auf sein endgültiges Schicksal im Müllcontainer wartete. Eine Unmenge von "Flachmännern" erwartete die Gruppe auf einem kurzen Strassenabschnitt im Gewerbegebiet. Offensichtlich handelte es sich bei dem zuvor verkosteten Flascheninhalt um ein Grundnahrungsmittel eines bedauernswerten Individiums!

Erfolgreiches Kartoffel- und Dreschfest !

Bei herrlichem spätsommerlichen Wetter waren Alle begeistert: die historische Dreschmaschine und der alte Kartoffelroder überzeugten mit großer Zuverlässigkeit, die Kinder hatten bei den Treckerrundfahrten ihre Freude ....und nebenbei konnten die heimischen Vorräte mit den frisch gernteten Karoffeln aufgefüllt werden. Da auch für das leibliche Wohl ausreichend gesorgt war, konnten die zahlreichen Besucher des Festes einen unbeschwerten Tag auf dem weitläufigen Gelände des Heimathofes verbringen.
Zusätzlich freuten sich aber auch die Kunden der Leopolshöher TAFEL über eine "Kartoffel-Spende" und für die Flutopfer in der Partnerstadt Myslakowice wurde ein Betrag i.H. von € 160,- gespendet.

Treckerfreunde im Einsatz:
 Erntefest auf dem Heimathof!

Gemeinsam mit dem Heimatverein präsentieren die Treckerfreunde am Sonntag, 22. September wieder historische Landtechnik. Es werden Kartoffeln und Runkeln geerntet, mit der alten Dreschmaschine wird das im Juli gemähte Getreide gedroschen und der Acker wird für die Herbstbestellung wieder vorbereitet. Natürlich werden für die Kinder auch wieder die beliebten Rundfahrten mit dem Bulldog angeboten.

Wegen des erwarteten Besucherandrangs, werden die Gäste gebeten, den Parkplatz am REWE / ALDI zu nutzen.

Besucher mit einem eigenen Traktor parken vor dem Kulturtreff!

Getreideernte wie vor 60 Jahren

 Die anhaltend hochsommerlichen Temperaturen haben den Reifeprozess unseres Weizen vorangetrieben. Heute, am 30. Juli 2024 war es dann wieder soweit: Der von einem Oldie gezogene Mähbinder gab sein Bestes und im Nu lagen die ordentlich gebundenen Weizengarben auf dem Acker! 

......üblicherweise werden die Garben erst zum Trocknen zusammengestellt - angesichts der hochsommerlichen Temperaturen konnte auf diesen Arbeitsschritt in diesem Jahr verzichtet werden.

......und das Getreide konnte sofort eingefahren werden!

Mit den Treckerfreunden zum IHF nach Panningen/NL

 Ein besonders attraktiver Tagesausflug zum Internationalen Historischen Festival ( IHF) nach Panningen/NL steht im Juli auf dem Programm der Treckerfreunde Leopoldshöhe.  Mit über 2000 Traktoren, 400 Stationärmotoren und einem großen Teilemarkt ist "Panningen" die größte europäische Traktor-Veranstaltung  und ein faszinierendes Reiseerlebnis für alle Oldtimer- Liebhaber und sonstige Interessierte.

Die Treckerfreunde fahren mit einem Reisebus am  Samstag, d. 27.Juli 2024 um 7.00 Uhr ab Marktplatz Leopoldshöhe, die Rückfahrt ist ab Panningen um 16.00 Uhr geplant. 

Die anteiligen Fahrtkosten betragen € 20,00 p.P.(für Jugendl. bis 18 Jahre: €10,00) zuzüglich € 12,00   für den Eintritt.

 Wer sich dieses besondere Erlebnis nicht entgehen lassen möchte, sollte sich zeitnah anmelden bei: Gerhard Schemmel (gerhard.schemmel@arcormail.de) oder Tel.01715325393.

Mit der verbindlichen Anmeldung wird die Zahlung des vg. Fahrtpreises i.H. von € 32,00 bzw. € 22,00 erbeten auf das Konto des Vereins " Treckerfreunde Leopoldshöhe eV,  IBAN DE23 4805 0161 0020 1077 77 / Stichwort: Panningen2024"!

 

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